Darf ich im Büro dampfen?
8. März 2018Obwohl man sich am Arbeitsplatz eigentlich auf seine Arbeit konzentrieren sollte, kommt bei Rauchern immer wieder die Frage auf, ob sie im Büro rauchen können. Hier ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. In der Regel ist es am Arbeitsplatz zum Schutz der nichtrauchenden Kollegen untersagt. In vielen Büros oder Handelsfiliale gibt es dafür ausgewiesene Raucherbereiche, in denen man dem Genuss nachgehen kann. Auch ist es in vielen Werkstätten schlicht aufgrund der zu gewährleistenden Betriebssicherheit nicht gestattet. Seit das öffentliche Interesse an E-Zigaretten so enorm gestiegen ist, war ließ die Frage, ob man das gleiche auch für die E-Zigarette gelte, nicht lange auf sich warten.
Diese Frage zu beantworten ist, wie so oft, eine Frage des Einzelfalles. Im Büro ist es vor Allem eine Frage des Umgangs mit Kollegen. Das Problem ist, das es noch keine Langzeitstudien über die gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten. Zwar ist es schon wissenschaftlich erwiesen, dass das Dampfen von Liquids viel weniger Schadstoffe freisetzt als normale Zigaretten, aber das reicht eben manchen Nichtrauchern nicht. So befürchten viele Kollegen trotz der wenigeren Schadstoffe, belastete Raumluft einatmen zu müssen, was dazu führt, dass viel Arbeitgeber auch die E-Zigarette aus dem Büro in den Raucherbereich oder vor die Tür verbannen.
E-Zigarette am Arbeitsplatz verboten?
Wie schon erwähnt, gibt es für das Dampfen noch keine einheitliche Gesetzgebung, da die Problematik noch sehr neu ist. Das bedeutet, das es somit auch kein rechtsgültiges Verbot gibt. Es wurde mittlerweile jedoch beschlossen, dass allgemeine Nichtraucherschutzgesetze nicht einfach auf E-Zigaretten übertragen werden dürfen. Die Begründung dafür ist, dass es beispielsweise bei der Arbeitsstättenverordnung die Gefahren des Rauchens explizit auf das Verbrennen von Tabak zurückzuführen sind. Weitere rechtliche Schritte werden mit Spannung erwartet.
Arbeitgeber kann ein Verbot aussprechen.
Das Dampfen konkret zu erlauben oder zu untersagen, obliegt im Moment noch dem Arbeitgeber. Das wird sich auch erstmal nicht ändern behaupten Juristen. Da sowohl für ein eindeutiges Verbot als auch für eine eindeutige Erlaubnis, die Ergebnisse einer Langzeitstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen fehlt. Ohne diese, würde das Urteil von den jeweiligen Lagern permanent angefochten werden. Ausnahme bilden hier Arbeitsplätze, bei denen der Konsum einer E-Zigarette das betriebliche Interesse schädigen könnte, also z.B. Verkaufsräume, Tankstellen oder Arztpraxen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass dem Betriebsklima zu liebe, viele Arbeitgeber, das Dampfen in einen gesonderten Bereich verlegen werden , was auch verständlich ist. Allerdings gibt es hierbei auch Dinge auf die man als Arbeitgeber Rücksicht nehmen sollte: Viele Dampfer versuchen durch das Dampfen von normalen Zigaretten wegzukommen. Faktisch sind Dampfer also Nichtraucher und müssten eigentlich auch so behandelt werden. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber muss also zwischen Raucher- und Dampfer-Bereich unterscheiden.
Die Angelegenheit ist und bleibt kompliziert. Sollte es diesbezüglich Neuigkeiten geben, werden wir euch natürlich sofort informieren.
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