Darf ich in der Kneipe dampfen?
20. März 2018Das Bild ist überall das gleiche: Die E-Zigarette wird in unserer Gesellschaft immer beliebter und viele Menschen steigen vom herkömmlichen Glimmstängel auch das Handliche elektronische Gerät um. Das große öffentliche Interesse bringt natürlich auch Fragen und Ungereimtheiten mit sich. So bleibt die Frage, wo man als Dampfer überhaupt dampfen darf.
Auch wenn man am Abend mit Freunden um die Häuser zieht, bietet sich einem oftmals der dasselbe Anblick. Raucher UND Dampfer tummeln sich vor den Bars und Kneipen um ihrer Leidenschaft nachzugehen. Frequentiert man eines der wenigen Raucher-Lokale, ist man als Dampfer oftmals gefangen in einer Wolke aus kaltem rauch. Hier gibt es großen rechtlichen Änderungsbedarf, da zum Beispiel auch viele Raucher die E-Zigarette nutzen um von normalen Zigaretten loszukommen. Des Weiteren wird im Nichtraucherschutzgesetzt explizit auf das verbrennen von Tabak eingegangen und das ist ja bei der E-Zigarette nicht der Fall. Hier werden Liquids verdampft.
Rechtliche Schritte in Reichweite?
In Hessen wird beispielsweise zwar zwischen den verschiedenen Arten des Nikotin-Konsums unterschieden, doch ist man hier von einer E-Zigaretten-freundlichen Lösung noch weit entfernt.
„In Hessen dürfen daher aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes E-Zigaretten nur in gekennzeichneten Raucherräumen konsumiert werden“, erklärt das Ministerium.
„Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzen, eine Geldbuße bis zu 2500 Euro“, sagt Markus Büttner vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Viele Gaststättenbetreiber erlauben dennoch das Dampfen im Gastbereich. Büttner mutmaßt, dass dies aus Unwissenheit geschehe, da der Trend noch relativ neu sei.
„Aus vorsorglichem Gesundheitsschutz fallen unter das Nichtraucherschutzgesetz auch E-Zigaretten“, wie Büttner erklärt. Rauchen sei bis heute ein bedeutsames und vermeidbares Gesundheitsrisiko, deswegen könne es beim Gesundheitsschutz keine Abwägung geben. „Die Gesundheitsgefährdungen sind sowohl für den Tabak- als auch für den Konsum der elektronischen Rauchprodukte bewiesen“, sagt Büttner.
Gibt es ein Risiko?
Das der Dampf für anwesende Nichtraucher nicht so schädlich wie Zigarettenrauch wäre, ist mittlerweile klar doch es fehlt dem Gesundheitsministerium die oft erwähnten Daten aus Langzeitstudien. Und so kann sich im Moment nur auf Spekulationen gestützt werden. Hierbei gehen die Meinung jedoch weit auseinander.
Auch bei den Gaststättenbetreibern gibt es verschiedene Meinungen. Einige wollen es aufgrund von Beschwerden überhaupt nicht. Andere finden es in Ordnung, solange sich keine Gäste gestört fühlen und keine „übermäßig großen Wolken“ entstehen. Und wieder andere denken schon darüber nach, Ladestationen für solche Geräte zu installieren.
Fazit
Auch wenn im Hintergrund von vielen Seiten eine dampferfreundliche Lösung angestrebt wird, bleibt einem al Dampfer in vielen Lokalen oft nur der Gang nach draußen oder in den Raucherbereich. Solange es keine Daten aus Langzeitstudien gibt, wird auch eine einheitliche Lösung ausbleiben. Im Moment hilf also nur eins: Beim Wirt fragen, ob man im Innenbereich dampfen darf.
Fotoquelle: Fotolia / #156277672 | Urheber: nazarovsergey