Neues Gesetz zu Cannabiskonsum am Steuer
16. April 2019Führerschein ist nicht sofort weg! Wer bisher unter Cannabiseinfluss Auto gefahren ist, riskierte mitunter den Verlust der Fahrerlaubnis. Ein neues Urteil soll das jetzt ändern. Ein Gutachten soll nun darüber entscheiden, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird oder nicht.
THC Grenzwerte bleiben gleich
Wer in der Vergangenheit vor dem Autofahren eine Tüte oder Bong geraucht hat und somit eine erhebliche Menge an Tetrahydrocannabinol kurz THC im Blut hatte, konnte seinen Führerschein bei einer Kontrolle direkt abgeben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht ein neues Gesetz erlassen, dass diese Regelung nun außer kraft setzt. Die Zuständigen Behörden sollen von nun an mittels eines Gutachtens entscheiden ob der oder die Betroffene den Führerschein abgeben muss. Die Grenzwerte, so betonte das Bundesverwaltungsgericht, sollen aber nicht gesenkt werden. So bleibt der Grenzwert also bei 1 ng/ml Blutserum.
Das Streitthema Grenzwerte im Straßenverkehr gibt es schon länger und durch die Gesetzesänderung kommt nun frischer Wind in die Debatte. So fordern zum Beispiel einige Experten eine Erhöhung der Grenzwerte, da 1ng/ml Blutserum zum Teil auch noch mehrere Tage nach Konsum im Blut enthalten ist.
Erstkonsumenten erhalten Straffreiheit
"Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat"
heißt es im neuen Gesetz. Allerdings sieht das in der Praxis natürlich oft anders aus. Denn wie kann die Behörde das nachweisen? Und wie sollte man sich als Betroffener verhalten?
Es kommt sehr stark auf die Kooperationsbereitschaft des Konsumenten an. Hier sollte man sich mit Aussagen über den letzten Konsum und Erklärungsversuchen mit angeblich zu behandelnden Erkrankungen zurückhalten. Auch über den ausschlaggebenden Konsum vor der Fahrt sollte man keine voreiligen Aussagen treffen. Die Polizei hat natürlich die Möglichkeit sich bei der Führerscheinstelle über zurückliegende Delikte zu informieren. Wenn in den Akten schon ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vermerkt ist, hat man schlechte Chancen. Eine weitere Möglichkeit sind die Blutwerte. Behörden haben das Recht auf Grundlage von Tatzeit nahen Blutwerten Rückschlüsse auf das Konsumverhalten zu ziehen. Es geht hier vorrangig um das Abbauprodukt THC-COOH als THC-Carbonsäure. Wenn hier bestimmte Werte erreicht werden, ist der Konsument mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Regel-Konsument.
Cannabis und die MPU
Vor einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU und im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist man leider auch als Erstkonsument nicht sicher. Es heißt zwar, das der Erstkonsument nicht per se ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ist, ein einmaliger Verstoß begründe aber zumindest bedenken gegen selbige Eignung. So müsse sich der Konsument auch nach einmaligem Konsum einer MPU unterziehen.
Wie umgeht man als Cannabiskonsument Probleme mit den Behörden?
Entgegen aller Behauptungen, es gäbe hier keinen Königsweg und es würde immer auf den Polizisten ankommen, der einen kontrolliert, raten wir:
Don´t smoke and drive!
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