Shisha Rauchen in Corona-Zeiten

by Lucy 7. Juni 2021

Wer vermisst sie nicht? Deine Lieblings Shisha-Bar um die Ecke. Endlich ist wieder Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Shisha Bars dürfen in Deutschland ihre Außenbereiche mit strengem Hygienekonzept gegen Infektionsgefahren wieder öffnen. Dabei ist zu beachten, dass es in allen Bundesländern, je nach Inzidenz, unterschiedliche Regelungen gibt, die von den Mitarbeitern und dem ganzen Publikumsverkehr einzuhalten sind. Doch sind Shisha Bars noch das, was sie vor der Corona-Zeit mal waren? Und wie funktioniert so ein Besuch während Pandemie-Zeiten?

 

1. Testdurchführung

Der Besuch von Shisha Bars ist nur für Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test oder einem Impf- bzw. Genesenennachweis möglich.

2. Hygieneregeln

Außerdem müssen die Gäste durch gut sichtbare Hinweisschilder über Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen informiert werden. Es dürfen an einem Tisch 5 Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Ausgeschlossen sind dabei geimpfte und genesene Personen.

3. Kontaktdatenerfassung

Des Weiteren müssen die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) aller Gäste mit Datum und Uhrzeit erfasst werden und für die Dauer von einem Monat geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden aufbewahrt werden.

4. Mund-Nasen-Bedeckung

Während dem gesamten Aufenthalt in einer Shisha Bar sind die Gäste und ebenso die Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den sie an ihrem eigenen Platz absetzen dürfen. Nur dort dürfen die Gäste bedient werden.

5. Mindestabstand von 1,5 Metern

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und den Tischen muss dauerhaft eingehalten werden und Ansammlungen von wartenden Gästen vor den Bars sollen so gut wie möglich vermieden werden.

6. Berührungskontakte vermeiden

Der Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen, wie Speisekarten, sollte so gut es geht reduziert werden und immer mehr Shisha Bars haben einen QR-Code für digitale Speisekarten erstellt.

7. Regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen

Die Shishas müssen nach jedem Gebrauch gründlich von den Mitarbeitern desinfiziert werden und die Gäste sind verpflichtet, während dem Shisha-Rauchen Einweg-Mundstücke und Schläuche zu verwenden.

 

Zu guter Letzt freuen wir uns, Euch mitteilen zu können, dass trotz der Corona-Pandemie mit der Öffnung von Shisha Bars und Gastronomien wieder etwas Normalität in unseren Alltag einkehrt. Auch wenn man sich an gewisse Regeln halten muss, lassen wir uns die Lust am Shisha-Rauchen dadurch nicht verderben. Außerdem ist nicht zu missachten, dass sich die verschärften Regeln für Shisha Bars teilweise auch positiv auf Shisha-Raucher auswirken, da diese für ein hygienischeres Shisha-Rauchen sorgen.

 

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